+++ VergabeWelt +++ 09/2018 +++
Der öffentliche Auftraggeber ist angehalten, die Vergabeunterlagen bei Auftragsbekanntmachung vollständig zu veröffentlichen. Bisher fehlte es an Klarheit, ob eine solche Veröffentlichung auch das Vertragswerk zu umfassen hat. Das OLG Düsseldorf bringt nun Licht ins Dunkel.