+++ VergabeWelt +++ Januar 2020 +++

16. Januar 2020

Alle 2 Jahre wieder… Bereits am 31.10.2019 veröffentlichte die EU-Kommission die neuen Schwellenwerte für EU-weite Vergaben im EU-Amtsblatt. Insgesamt sind die Schwellenwerte in allen 6 Anwendungsbereichen gesunken.
 
Nachfolgend ein Überblick, ab welchem Netto-Auftragswert in den Jahren 2020 und 2021 EU-weite Vergabeverfahren durchzuführen sind.

EU-Schwellenwerte für die Jahre 2020 und 2021

Anwendungsbereich Schwellenwerte 2018/2019 Schwellenwerte 2020/2021
Klassische Richtlinie (2014/24/EU)
Liefer- und Dienstleistungsaufträge der zentralen Regierungsbehörden (obere und oberste Bundesbehörden) 144.000 € 139.000 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftragnehmer 221.000 € 214.000 €
Bauaufträge 5.548.000 € 5.350.000 €
Konzessionen (2014/23/EU)
Konzessionsvergaben 5.548.000 € 5.350.000 €
Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)
Liefer- und Dienstleistungsverträge 443.000 € 428.000 €
Bauaufträge 5.548.000 € 5.350.000 €

(gültig ab 01.01.2020)

 

Weitere Beiträge