Die eAkte wird pilotiert und steht kurz vor dem Rollout. Alle sind gespannt darauf, wie die digitale Verwaltung von Schriftgut in der Praxis funktioniert, aber ein Rest Unsicherheit bleibt dennoch: Was genau kommt da auf mich zu? Wie sieht die Aktenhaltung im neuen elektronischen System aus? Wie lege ich meine Unterlagen richtig ab? Und was kann so eine eAkte noch alles? Wie kann ich mich vorbereiten?
An dieser Stelle steht derzeit unser Kunde, die Verwaltung des Deutschen Bundestages. Das Projektteam eAkte informiert und kommuniziert zwar schon seit längerem im Rahmen der Veränderungsbegleitung intensiv mit den Kolleginnen und Kollegen, aber etwas zu lesen, zu sehen oder zu hören ist das eine, selbst ausprobieren etwas ganz anderes. Es gab während der Projektlaufzeit Kompetenzgruppen zur fachlichen Beteiligung der Beschäftigten, es gibt eine Projekt-Intranetseite, einen Newsletter, einen Imagefilm über die eAkte und regelmäßige Informationsveranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen. Was allerdings bisher fehlte: Eine Möglichkeit, die eAkte auch einmal selbst auszuprobieren.
Dafür gibt es jetzt bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages den eAkte-Treff. Dieser wurde in Anwesenheit des Direktors beim Deutschen Bundestag und von Mitgliedern des Lenkungsausschusses des Projekts eAkte eröffnet. Der Projektleiter Herr Serien erläuterte bei dieser Gelegenheit die Bedeutung des eAkte-Treffs als Ort, an dem die Beschäftigten auch vor dem Start in der eigenen Organisationseinheit einen Blick in die eAkte werfen, sie ausprobieren und kennenlernen können und auch während des Rollouts und nach den Schulungen immer eine Anlaufstelle für Fragen und gegenseitigen Austausch haben werden.
Die Anwesenden hatten am Eröffnungsnachmittag auch die Möglichkeit, die eAkte selbst auszuprobieren. Im Arbeitsvorrat der eAkte lagen für die Teilnehmenden einige Aufgaben bereit, die mit Begeisterung erledigt wurden. Im Anschluss konnten sie klicken, testen und die vielfältigen Funktionen der eAkte assistiert vom Projektteam ausprobieren. Auf diese Weise konnten sich alle mit dem neuen System vertraut machen und erste Eindrücke sammeln.
Der eAkte-Treff ist ab sofort für alle Kolleginnen und Kollegen der Bundestagsverwaltung geöffnet. Zum Ausprobieren in entspannter Atmosphäre stehen drei Arbeitsplätze mit jeweils zwei Monitoren zur Verfügung. Auf den Rechnern ist die Testversion der eAkte installiert. Es wird jemand aus dem Fachadministratorenteam vor Ort sein, der die Fragen der Kolleginnen und Kollegen beantwortet und sie beim Ausprobieren begleitet. Das neu erworbene Wissen kann im Anschluss an einer „Gut zu Wissen“-Wand mit anderen Kolleginnen und Kollegen geteilt werden.
Für das Projektteam ist der eAkte-Treff eine Möglichkeit, mit den zukünftigen Nutzerinnen und Nutzern ins Gespräch zu kommen und auch später, wenn schon mit der eAkte gearbeitet wird, zu erfahren, wo noch Schwierigkeiten bestehen. Fragen, die im eAkte-Treff aufkommen sowie gemeinsam entdeckte Tricks und Tipps können auch im Newsletter oder auf den FAQs der Intranetseite aufgegriffen und für alle sichtbar gemacht werden. Eine Win-Win-Situation für alle!
Die IMTB freut sich, die Bundestagsverwaltung auch weiterhin bei der Einführung der eAkte und der Veränderungsbegleitung unterstützen zu dürfen!
Der Bundesgerichtshof setzt mit seinem Urteil vom 15. Februar 2024 im Fall VII ZR 42/22 einen wichtigen Standpunkt in der Rechtsprechung zu Vertragsstrafenklauseln in Einheitspreisverträgen und verdeutlicht die strengen Anforderungen an die Wirksamkeit des § 307 BGB.
Der BGH stellte fest, dass eine Vertragsstrafenklausel, die sich auf die Auftragssumme beruft, Auftragnehmer unangemessen benachteiligen kann. Insbesondere wurde die Höhe der Vertragsstrafe als unverhältnismäßig hoch bewertet. Denn eine pauschale Vertragsstrafe von 0,2 % der Auftragssumme pro Tag des Verzuges kann zu extrem hohen Strafzahlungen führen, die außer Verhältnis zu den tatsächlichen Schäden der Auftraggeberin stehen. Weiterhin wurde die Klausel als intransparent eingestuft, da sie nicht klar und verständlich formuliert war und somit nicht eindeutig erkennbar war, auf welche Auftragssumme sich die Vertragsstrafe bezieht und welche Leistungen in die Berechnungsgrundlage einfließen.
Dieses Urteil des BGH verdeutlicht die hohen Anforderungen an die Wirksamkeit von Vertragsstrafenklauseln im Allgemeinen.
Unser Tipp
Auftraggeber sollten bei der Formulierung von Vertragsstrafenklauseln darauf achten, dass diese sowohl hinsichtlich der Höhe der Strafe als auch ihrer Transparenz den Anforderungen des § 307 BGB genügen. Andernfalls riskieren sie, dass die Klauseln vor Gericht als unwirksam angesehen werden. Insbesondere hinsichtlich der EVB-IT, bei denen die Vertragsstrafenklauseln vermehrt auf den Auftragswert ausgerichtet sind, sollte nach dieser Rechtsprechung eine Anpassung der Auftragssumme auf die Abrechnungssumme (tatsächlich gezahlte Vergütung) vorgenommen werden.
„Die IMTB übernimmt als Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung.“
So steht es in unserer Vision geschrieben und so leben wir es auch.
Unser Engagement für das Gemeinwohl zeigt sich in vielen verschiedenen Aktivitäten. So sind wir beispielsweise stolz darauf, das Präventionsportal PolizeiDeinPartner.de als regionaler Partner zu unterstützen.
Auf dem Portal werden Bürger, Unternehmen und Institutionen umfangreich zu polizeilichen Präventionsthemen, wie beispielsweise Diebstahl, Betrug, Cybercrime, Sucht, aber auch Umwelt, Verkehrserziehung und Zivilcourage informiert. Alle Themen sind zudem zielgruppengerecht aufbereitet. So ist es beispielsweise möglich, direkt nach Informationen für Eltern, Jugendliche, Lehrer, Gewerbetreibende, Urlauber und viele weitere Personenkreise zu suchen. Darüber hinaus werden regionale Präventionsprojekte vorgestellt. Und als Extra-Service gibt es jede Menge Kurztipps, Podcasts, Präventionsvideos, Downloads und sogar ein Gewinnspiel und die Möglichkeit einen Internet-Führerschein zu erwerben.
Warum wir das tun?
Weil wir polizeiliche Prävention als wichtigen Bestandteil für ein gutes Miteinander der Menschen in ihrer jeweiligen Umgebung unterstützen und weil das Portal voll wichtiger Informationen und Tipps ist. Wir wollen dabei helfen, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger deutschlandweit zu wichtigen polizeilichen Präventionsthemen informieren können.
Auf Einladung der Senatskanzlei durften wir am Dienstag, den 03. September, mit mehreren Kolleginnen und Kollegen am Berliner Hoffest teilnehmen.
Wir beraten das Land Berlin seit vielen Jahren in unterschiedlichen Beratungsfeldern, wie beispielsweise dem gesamtstädtischen Geschäftsprozessmanagement, der elektronischen Aktenführung, bei der datenbasierten Verwaltungssteuerung und der Digitalisierung von Posteingängen und haben uns daher über die Einladung sehr gefreut, bot sie doch Gelegenheit mit vielen bekannten und auch neuen Gesichtern in den Austausch zu treten.
Schließlich gilt die alljährlich stattfindende Veranstaltung in den Höfen des Roten Rathauses als die größte und bekannteste Netzwerkveranstaltung der Hauptstadt, bei der ca. 3.500 geladene Gäste aus ganz unterschiedlichen Bereichen, wie Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Sport und NGOs zusammenkommen.
Max, Viktoria, Nadja und Ruben auf dem Berliner Hoffest 2024
In diesem Jahr stand das Berliner Hoffest unter dem Motto „Internationales Berlin“. Es wurden die Vielfalt, Weltoffenheit und Lebendigkeit Berlins gezeigt und mit zahlreichen kulturellen und kulinarischen Höhepunkten untermauert.
Um nichts zu verpassen, wohnten wir der Veranstaltung bereits ab Eröffnung um 18:00 Uhr bei und konnten so auch die Rede des Regierenden Bürgermeisters verfolgen. Anschließend begutachteten wir die verschiedenen Ausstellungsstände, nahmen das kulinarische Angebot in Anspruch und nutzten die Gelegenheit unser Berliner Netzwerk zu pflegen und zu erweitern. Zum Abschluss des Abends führte uns der Weg dann hinab in die Katakomben des Roten Rathauses, die an diesem Abend zur Tanzfläche umfunktioniert wurden.
Wir bedanken uns noch einmal ausdrücklich für die Einladung und den tollen Abend im Herzen des politischen Berlins!
Sommerzeit ist Reisezeit! Unsere Kolleginnen und Kollegen haben den wohlverdienten Urlaub in vollen Zügen genossen und uns wunderbare Fotos geschickt: vom Sonnenbad an den Stränden Kroatiens, dem Segeltörn vor Rhodos, herrlichen Ausblicken im Yosemite-Nationalpark, Muschelkunstwerken an der Ostsee bis zum Feiern und Tanzen bei Festivals und Konzerten – überall waren wir zu finden. Das waren unsere Sommer-Momente zum Verschnaufen, Auftanken und mit der Seele baumeln.
Hier ein kleiner Rückblick auf die verdiente Auszeit, die wir alle brauchen, um demnächst wieder frisch an Bord zu sein und durchzustarten.
Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen sowie Ihren Familien und Freunden weiterhin eine wunderbare Reisezeit und freuen uns darauf, die Geschichten hinter den Bildern zu hören. Die allerdings bleiben privat!