Ganz im Gegenteil. Der Einsatz generativer KI birgt enorme Chancen – aber auch erhebliche rechtliche Unsicherheiten. Besonders brisant: Die Nutzung von KI-Output im Spannungsfeld des Urheberrechts.
Das Problem
Texte, Bilder oder Codes, die durch Künstliche Intelligenz (KI) erzeugt werden, können Bestandteile urheberrechtlich geschützter Werke enthalten. Das kann zu Urheberrechtsverletzungen führen – insbesondere, wenn Inhalte erkennbar übernommen oder stark imitiert werden.
Zudem bestehen rechtliche Unsicherheiten:
- Wer haftet bei Verstößen?
- Wie nachvollziehbar ist der Entstehungsprozess?
- Welche Regeln gelten für die Nutzung?
Daher ist es wichtig, den rechtlichen Rahmen zu kennen.
Wichtige urheberrechtliche Grundlagen
- Verwertungsrechte (§§ 15 – 23 UrhG):
Wenn KI-generierte Inhalte erkennbar Teile geschützter Werke übernehmen oder unzulässig vervielfältigen, kann dies zu Urheberrechtsverletzungen führen.
- Freie Bearbeitung (§ 23 Abs. 1 Satz 2 UrhG):
Ist nur erlaubt, wenn das neue Werk eine ausreichende Eigenständigkeit aufweist. Reine KI-Leistungen gelten in der Regel nicht als „Werk“ im Sinne des Urheberrechts, da sie keine menschliche Schöpfung darstellen.
- Zitatrecht (§ 51 UrhG):
Beim Einsatz von KI und der Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte können bestimmte Schranken des Urheberrechts greifen, die die Verwertungsrechte der Urheber einschränken und die Nutzung ohne Zustimmung erlauben. So erlaubt das Zitatrecht die Nutzung geschützter Inhalte zu Belegzwecken – aber nur unter engen Voraussetzungen, z. B. mit Quellenangabe, in einem eigenen Kontext und mit inhaltlicher Auseinandersetzung. In diesem Zusammenhang können auch weitere Schranken des Urheberrechts, wie bspw. die §§ 44a, 44b, 45, 53 UrhG, relevant werden und eine Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten erlauben.
Praxis-Checkliste
Zur Risikominimierung kann folgende Praxis-Checkliste genutzt werden:
□ Verbindliche Richtlinien einführen und überwachen
□ Einsatzbereiche definieren, Betriebsrat einbeziehen, Zuständigkeiten klären
□ Mitarbeiter schulen und sensibilisieren
□ Technisches Grundverständnis und rechtliche Risiken vermitteln
□ Nur mit urheberrechtlich unkritischen Inhalten arbeiten
□ Custom-KI nutzen, Trainingsdaten kontrollieren, Gemeinfreiheit beachten
□ KI-Ausgaben aktiv prüfen und ggf. editieren
□ Plagiatstools und Bild-Rückwärtssuche einsetzen, Zitat-/Schrankenregelungen prüfen
□ Prompts und Verwendungszwecke dokumentieren
□ Transparenz schaffen für interne Qualitätssicherung und externe Nachweise
□ Entwicklungen beobachten und rechtliche Lage fortlaufend bewerten
Unser Fazit:
Rechtliche Fragen rund um KI-Output dürfen nicht als Randthema behandelt werden. Organisationen brauchen hier eine klare Governance.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne unter digitalisierung@imtb.de