Weiche Zuschlagkriterien erfordern eine harte Dokumentation – Konsequenzen für öffentliche Auftraggeber
Das OLG Düsseldorf hat in ihrem Urteil vom 22.03.2023 (Verg 24/22) verdeutlicht, wie wichtig eine sorgfältige Dokumentation bei der Bewertung von Angeboten in öffentlichen Ausschreibungen ist. Insbesondere bei „weichen“ Zuschlagskriterien, die qualitative Aspekte berücksichtigen, muss die Bewertung so detailliert dokumentiert werden, dass die Entscheidungsprozesse klar nachvollziehbar sind.
Im vorliegenden Fall ging es um die Vergabe von Aktivierungshilfen für Jüngere nach § 45 SGB III. Neben dem Preis spielten auch qualitative Zuschlagskriterien eine Rolle. Das Angebot der Antragsstellerin wurde sowohl aufgrund des Nichterreichens der Mindestpunktanzahl als auch anschließend nach einer erneuten Bewertung aufgrund der Berechnung des Preis-Leistungs-Verhältnisses vom Verfahren ausgeschlossen.
Laut OLG Düsseldorf wurde die Bewertungsentscheidung nicht ausreichend durchgeführt. Es sei zwar legitim, qualitative Zuschlagskriterien festzulegen und eine Mindestpunktzahl als Ausschlusskriterium zu definieren. Jedoch müsse der Auftraggeber sicherstellen, dass die einzelnen Bewertungen detailliert begründet werden. Dies betrifft insbesondere die Frage, warum ein Konzept als lediglich den Anforderungen genügend (2 Punkte) und nicht als besonders zielführend (3 Punkte) bewertet wurde. Im vorliegenden Fall war die Begründung der Antragsgegnerin, das Konzept entspreche den Anforderungen, jedoch ohne herausragende Merkmale, unzureichend.
So wurde die ursprüngliche Vergabeentscheidung aufgehoben und die Angebotsbewertung musste unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts wiederholt werden.
Für öffentliche Auftraggeber ist es unerlässlich, die Entscheidungsfindung ausführlich zu dokumentieren, insbesondere bei Kriterien wie Qualität. Es genügt nicht, allgemeine Feststellungen zu treffen – jede Punktevergabe muss im Detail nachvollziehbar sein, um dem Transparenzgebot zu genügen und einer gerichtlichen Prüfung standzuhalten.